Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Lefor Oberbauer GesmbH, mit dem Sitz in Wien/Österreich, im Besitz der Gewerbescheine Werbeagentur, Werbemittelverteilung, Organisation von Veranstaltungen, Handelsgewerbe und Handelsagent, im folgenden kurz „LO“ genannt.

1. Geltungsbereich:

1.1. Die „LO“ schließt Verträge und erbringt Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von „LO“ schriftlich anerkannt und dem abzuschließenden Vertrag ausdrücklich zu Grunde gelegt werden. Von den vorliegenden AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und „LO“ bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung ist durch eine wirksame, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss:

2.1. Grundlage jeder Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ist das von „LO“ erstellte Angebot bzw. die von „LO“ ausgearbeitete Präsentation, worin alle Leistungen sowie das Leistungsentgelt festgehalten sind. Die Angebote, Kostenvoranschläge, Kalkulationen sowie Präsentationen von „LO“ sind unverbindlich und freibleibend.

2.2. Erteilt der Auftraggeber aufgrund des Angebotes einen Auftrag, so kommt der Vertrag erst rechtswirksam zustande, wenn „LO“ diesen Auftrag schriftlich, angenommen hat.

2.3. Der Auftraggeber hat den Auftrag schriftlich zu erteilen und ist zwei Wochen ab dem Zugang des Auftrages bei „LO“ an diesen gebunden. Der Vertrag kommt aber erst durch die schriftliche Annahme des Auftrages durch „LO“ zustande.

2.4. Soweit in diesen AGB auf Schriftlichkeitserfordernis Bezug genommen wird, ist dies auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt.

2.5. Soweit „LO“ Verträge zur Durchführung eines Auftrages mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für die Anmietung von Räumlichkeiten oder Grundstücksflächen, Anmietung von Leihmaterialien und temporärer Infrastruktur, Verträge mit Gastronomieunternehmen, insbesondere Catering, Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Sportlern und dergleichen.

3. Leistungsumfang und Honorar:

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar ergeben sich aus dem schriftlichen Vertrag bzw. aus dem schriftlichen Angebot, Auftrag und Annahmeerklärung. Nebenabreden oder Änderungen, die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistung oder das Honorar verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt „LO“ dem Auftraggeber unverzüglich mit. Sollten vom Auftraggeber beauftragte Leistungen von diesem widerrufen bzw. nicht in Anspruch genommen werden, so sind alle bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten vom Auftraggeber dennoch zu tragen.

3.3. Soweit durch Veränderungen welcher Art auch immer der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht oder Rücktrittsrecht zu.

3.4. Rechnungen von „LO“ sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die Verzugszinsen des § 352 UGB. „LO“ ist berechtigt, nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages Honorarvorschüsse in Rechnung zu stellen.

3.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn diese Forderungen sind von „LO“ unbestritten.

4. Budget:

4.1. Der Auftraggeber stellt „LO“ unabhängig vom vereinbarten Honorar einen Budgetrahmen verbindlich und schriftlich zur Verfügung, das jederzeit von „LO“ beim Auftraggeber auch in Teilen abrufen kann und der Auftraggeber verpflichtet ist, dieses fristgerecht zu bezahlen.

4.2. Sollte sich während der Abwicklung eines Auftrages durch „LO“ herausstellen, dass der tatsächliche finanzielle Aufwand das von „LO“ kalkulierten Budget um mehr als 15% der Gesamtauftragssumme übersteigt, so hat erst dann „LO“ den Auftraggeber ausdrücklich darauf hinzuweisen. Soweit der Auftraggeber in diesem Fall nicht ausdrücklich eine dann noch mögliche Abänderung oder Anpassung des Vertrages wünscht, ist „LO“ berechtigt, den Auftrag trotz erhöhtem Aufwand fortzusetzen und der Auftraggeber trägt den erhöhten finanziellen Aufwand.

5. Eigentums-, Urheberrechts- und Wettbewerbsrechte:

5.1. Alle Leistungen „LO“, insbesondere Konzepte, Projektunterlagen, Präsentationsunterlagen und dergleichen sowie auch einzelne Teile davon, seien sie in schriftlicher oder elektronischer Form, bleiben auch während und nach Leistungserbringung im Eigentum von „LO“. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von „LO“ darf der Auftraggeber die Leistungen von „LO“ nur selbst und für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen. Urheberrechte Dritter werden durch diese AGB nicht berührt.

5.2. Die Nutzung von Leistungen, Konzepten und Projektunterlagen, die über den ursprünglichen, vereinbarten Zweck und Umfang des Vertragsverhältnisses hinausgehen, bedürfen – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich oder sonst geschützt sind – der Zustimmung von „LO“. Dafür steht „LO“ bzw. einem allfälligen dritten Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.3. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von „LO“ oder eines dritten Urhebers oder Eigentümers ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.

5.4. Erhält „LO“ nach der Teilnahme an einer Präsentation den Auftrag nicht, so verbleiben alle Leistungen von „LO “ insbesondere deren Konzepte, Ideen etc. im Eigentum von „LO“. Der Auftraggeber der Präsentation ist nicht berechtigt die Präsentationsinhalte in irgendeiner Form weiter zu nutzen. Entsprechende Unterlagen sind unverzüglich an „LO“ zurückzustellen.

5.5. Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften für die an von „LO“ vorgeschlagenen oder an „LO“ beauftragten Werbemaßnahmen, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich „LO“ hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche oder sonstiger wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

5.6 „LO“ verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung von Veranstaltungen, Promotionaktionen und dergleichen, einschließlich erforderlicher Steuer- und Gebühren, AKM und dergleichen einzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

6. Vertraulichkeit:

Sowohl der Auftraggeber als auch „LO“ verpflichten sich, alle Information, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und die ihnen im Rahmen des Auftrags und der Leistungserbringung zur Kenntnis gebracht wurden, vertraulich zu behandeln. Ein Vertragspartner darf die technischen und geschäftsinternen Daten und Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners weder selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz treten, noch Dritten weitergeben oder zugänglich machen.

7. Kündigung:

7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit „LO“ jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgelts abzüglich allenfalls vereinnahmter und bereits bezahlter Honorarvorschüsse. Bereits erbrachte Leistungen von „LO“ sind jedenfalls zu entlohnen.

7.2. „LO“ ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis aufzukündigen, insbesondere, wenn das vereinbarte Honorar bzw. vereinbarte Honorar- und Kostenvorschüsse vom Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden. Das Kündigungsrecht steht „LO“ insbesondere auch dann zu, wenn trotz Aufforderung der Auftraggeber notwendige Budgetleistungen bzw. Budgetvorschüsse nicht bezahlt.

8. Gewährleistung:

8.1. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen und Gewährleistungsansprüche unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen „LO“ schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation gilt die Leistung als vom Auftraggeber genehmigt. Mängel, die trotz sachgemäßer Untersuchung erst später hervortreten, sind „LO“ unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt.

8.2. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung der Leistung bzw. Nachtrag des Fehlenden zu. Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen „LO“, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind auf das vereinbarte Gesamthonorar beschränkt.

8.3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch „LO“ beruhen.

8.6. Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, nicht von „LO“ verschuldete behördliche Maßnahmen, Streik außerhalb des Geltungsbereiches von „LO“, Gefahr für Leib und Leben, …, entbinden „LO“ von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber. Alle bis dato bei „LO“ angefallenen projektbezogenen Barauslagen sowie der Arbeitsaufwand sind „LO“ zu ersetzen.

9. Haftung:

9.1. „LO“ verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung ihrer Leistungsträger. Die Haftung von „LO“ richtet sich ausschließlich nach dem schriftlichen Auftrag und den sonstigen schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle darin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Sorgfaltsverletzung durch „LO“.

9.2. Sollten bei „LO“ Aktivitäten mit erhöhtem Verletzungsrisiko angeboten werden (Outdooraktiviäten, Aktivsportarten, Spiel- und Kampfsportarten, …), so erfolgt die Teilnahme immer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. „LO“ geht davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste/Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Aktivitäten auf eigenes Risiko, eigene Gefahr sowie die gesundheitliche und versicherungsrechtliche Problematik aufmerksam macht. „LO“ ist es nicht zumutbar, Aktivitäten mit Personen durchzuführen, die selbst bis zu ihrer Anreise darüber im Unklaren gelassen wurden. Die Teilnehmer werden mündlich vor Beginn dieser Programmpunkte auf die körperlich- gesundheitlichen Risiken (Zucker-, Herzkrankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparates bzw. akute Verletzungen, …) sowie auf Aktivitäten spezifische Risiken/Herausforderungen (Dauer, besondere Kenntnisse, Charakteristika, …) aufmerksam gemacht. Die Teilnahme ist nie verpflichtend, sondern wird immer freigestellt. „LO“ ist in allen diesen Fällen vom Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.

9.3. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder sind sonst auf jeden Fall von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. „LO“ ist in allen diesen Fällen vom Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.

9.4. „LO“ ist nur verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. „LO“ ist nicht verpflichtet, zu den in Österreich geltenden Pflichtversicherungen, zusätzliche Unfall-, Berge-, Schadens- und Diebstahlversicherungen abzuschließen. Sollte dadurch ein ungedeckter Schaden entstehen, ist „LO“ davon schad- und klaglos zu halten.

10. Datenschutz:

10.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass „LO“ seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten für den erteilten Auftrag in ihrer EDV-Anlage speichert, maschinell verarbeitet, auswertet und über Produkte von „LO“ in Form von Newsletter informiert.

10.2. Fotos, Interviews, Zeichnungen, … die ohne Wissen und Genehmigung von „LO“ veröffentlich werden, liegen nicht in unserer Einflussnahme und sind „LO“ juristisch nicht anzulasten.

11. Anzuwendendes Recht:

Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und „LO“ ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

12. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar als auch unmittelbar aus dem Ver­tragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und „LO“ ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von „LO“ in Wien vereinbart.

13. Nebenabreden/Schriftform:

Notwendige Ergänzungen von abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden erst dann wirksam und verbindlich, wenn sie schriftlich und einvernehmlich festgehalten werden.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von LinkedIn

Unsere Webseite nutzt Funktionen des Social Media Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland. Bei jedem Abruf einer unserer Webseiten, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufbaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie unsere Internetseiten mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie die Buttons von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy.

LinkedIn Insight Tag

Diese Website verwendet das „LinkedIn Insight Tag“, ein Analyse und Tracking Tool der LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland.

Das LinkedIn Insight-Tag ermöglicht das Sammeln von Daten zu den Besuchen auf dieser Webseite, einschließlich URL, Referrer-URL, IP-Adresse, Geräte- und Browsereigenschaften, Zeitstempel und Seitenansichten. Diese Daten werden verschlüsselt, innerhalb von sieben Tagen anonymisiert und die anonymisierten Daten werden innerhalb von 90 Tagen gelöscht.

LinkedIn teilt keine personenbezogenen Daten mit dem Eigentümer dieser Webseite, sondern bietet nur zusammengefasste Berichte über die Webseiten-Zielgruppe und die Anzeigenleistung.